01.10.2021 – Informationen zum neuen Musterhygieneplan

Für die Umsetzung des Infektionsschutz- und der Hygienemaßnahmen in der Schule ist die Schulleitung verantwortlich. Im Infektionsfall mit Bezug zur Schule unterstützt die Schulleitung das Gesundheitsamt. Originäre Aufgaben des Gesundheitsamtes (z.B. Kontaktierung und Benachrichtigung, Anordnung von Maßnahmen wie der Quarantäne) übernimmt die Schule nicht. Die Schulträger verantworten den äußeren Schulbereich und sorgen dafür, dass z.B. ausreichend Seife, Handtücher und Desinfektionsmittel zur … 01.10.2021 – Informationen zum neuen Musterhygieneplan weiterlesen